Je nach Beschäftigungsverhältnis und Branche enthält der Arbeitsvertrag noch eine Vielzahl von Punkten, die nicht tarifrechtlich notwendig sind, aber zusätzliche Vergünstigungen und Vergütungen sowie Verpflichtungen und Abgaben umfassen.
Dies sind, neben Prämien- und Tantiemen, vor allem Umzugskosten, Aus- und Fortbildungskosten und eine Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses.Da diese Regelungen mit Ihrer Unterschrift den rechtlichen Status eines Vertrages haben, können Zuwiderhandlungen unter Vertragsstrafe gestellt werden. Eine solche Option muß aber ausdrücklich und schriftlich vereinbart und das entsprechende Vergehen vertraglich genau definiert werden. (siehe auch Arbeitsvertrag)