Beide Seiten müssen sich zunächst kennenlernen. Daher sehen die meisten (unbefristeten) Arbeitsverhältnisse zu Beginn eine Probezeit vor.
Eine Probezeit hat zwei Ziele: Der Arbeitgeber will Ihre Arbeits- und Integrationsfähigkeit überprüfen, Sie können checken ob Ihre Erfahrungen mit dem Arbeitsplatz mit Ihren Vorstellungen übereinstimmen. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. §622 BGB sieht für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses, auch dann, wenn nicht ausdrücklich als Probezeit vereinbart, eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vor. Abweichend von den gesetzlichen Regelungen können wohl längere, nicht aber kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden.
Die Dauer der Probezeit ist nicht näher festgelegt. Im allgemeinen beträgt sie sechs Monate, es können auch drei Monate vereinbart werden. In der Regel erfolgt nach der Probezeit die erste Gehaltsanhebung, was Sie bei der Formulierung Ihres Gehaltswunsches berücksichtigen sollten.