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Waren Sie schon einmal ernsthaft krank?

Sind Sie gesund? Waren Sie schon einmal ernsthaft krank? Hätten Sie etwas gegen eine ärztliche Untersuchung vor der Einstellung einzuwenden?

Das ist gemeint:

Obwohl der Hintergrund dieser Fragen offensichtlich ist (sind Sie voll einsatzfähig oder gibt es gesundheitliche Probleme), sind sie vom juristischen Standpunkt her nur begrenzt zulässig: Erkundigen darf sich Ihr Gesprächspartner nur nach aktuellen Erkrankungen, frühere und auskurierte Krankheiten haben ihn nicht zu interessieren.

Verlangt Ihr neuer Arbeitgeber sicherheitshalber eine Untersuchung vor der Einstellung, darf der untersuchende Arzt als Ergebnis nur mitteilen, dass Sie frei sind von ansteckenden Krankheiten und gesundheitlich für den Arbeitsplatz keine Bedenken bestehen.

So sollten Sie antworten:

Wir empfehlen als Antwort: «Nein, ich war nicht krank. Ich gehe regelmäßig zum Arzt und bin so weit gesund.» Der springende Punkt liegt im Zusammenhang mit der Stelle, hier: Haben Sie Krankheiten, die Sie in wiederkehrenden Abständen an der Ausübung Ihres Berufes hindern? Das heißt, Sie müssen Ihre Allergie oder Ihren Heuschnupfen dann erwähnen, wenn Sie dadurch in Ihrer Arbeit eingeschränkt werden (zum Beispiel der Krankenpfleger, der auf den Kontakt mit Desinfektionsmitteln allergisch reagiert).

Ebenfalls wahrheitsgemäß müssen Sie bei ansteckenden Krankheiten. Bei Aids ist die Frage nach einer Erkrankung grundsätzlich zulässig; die Frage nach einer Infektion aber nur dann, wenn akute Ansteckungsgefahr besteht (etwa im medizinischen Bereich).

Zusammengefasst

Wie gesagt: Grundsätzlich muss ein Zusammenhang zur ausgeschriebenen Stelle bestehen. In allen anderen Fällen können Sie guten Gewissens sagen: «Ich bin gesund.»
 
Unzulässige/begrenzt zulässige Fragen

 
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