Netzeitung Logo
 
DruckenVersenden
 

Sind Sie schwanger?



Das ist gemeint

Grundsätzlich ist diese Frage nicht erlaubt, da sie gegen das Gleichheitsgebot von Männern und Frauen verstößt. Sie können also eine unwahre Antwort geben, ohne dass Ihnen später Nachteile daraus entstehen dürfen.

Aber aufgepasst: Auch hier gilt der Zusammenhang zur angestrebten Tätigkeit, zum Beispiel, wenn Sie sie wegen mutterschutzrechtlicher Vorschriften nicht ausüben können (Nachtarbeit, schwere körperliche Tätigkeit) oder wenn die Stelle bei bestehender Schwangerschaft objektiv ungeeignet ist (Mannequin).

So sollten Sie antworten

In diesser Frage dürfen Sie, abgesehen von den Einschränkungen, auch lügen. Sie sollten sich allerdings fragen, ob dies ratsam ist; neben der grundsätzlichen Problematik der Notlügen sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie sich vielleicht selbst überfordern. Ansonsten antworten Sie höflich und sachlich: «Nein, ich bin nicht schwanger.»

Zusammengefasst

Die Frage nach bestehender Schwangerschaft ist, abgesehen von den rechtlich festgelegten Ausnahmen, unzulässig.
 
Unzulässige/begrenzt zulässige Fragen

 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Aus anderen Ressorts

Geschäftsführer: Dr. Robert Daubner | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.