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Unsere Weblog-Kolumne: 

Schlürf nicht beim Surfen!

01. Jul 2008 08:00
Untergang des Abendlandes: Jugendliche am Computer
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Eltern sollen ihre halbwüchsigen Kinder überwachen – wieder ein weltfremdes Gerichtsurteil zum Urheberrecht im Internet. Außerdem: Wie macht man den Firefox datensicherer? Der Blogblick.

Die Eltern einer 16jährigen haften für Urheberrechtsverstöße, wenn sie ihre Tochter nicht laufend überwachen. Ein Urteil des Landgerichts München sorgt für Kopfschütteln bei bloggenden Juristen.

Der Fall: Das Mädchen hatte aus urheberrechtlich geschützten Fotos ein Video gefertigt, das sie anschließend ins Netz stellte. Daraufhin nahm die Fotografin «neben der Tochter auch die Eltern auf Auskunft und Schadensersatz in Anspruch» ( Pressemitteilung des LG München I). Das Gericht urteilte, die elterliche Aufsichtspflicht erfordere nicht nur ein «einleitendes Belehrungsgespräch», sondern auch «eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt».

Markus, Netzpolitik.org, übersetzt das Urteil «ins Deutsche»: «Eltern sollten ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr ins Netz begleiten, weil sie für alles unbeaufsichtigte haften? Wie weltfremd ist das denn?» Martin Meyer-Gossner, The Strategy Web, meint: «Eine Diskussion über Urheberrecht mit Kindern anzuzetteln, stelle ich mir so schwierig vor wie Kindern den guten Knigge beim Essen beizubringen: Sitzt gerade! Schlürf nicht! Nimm die Serviette!»

Ralph's Blog vermutet: «Die Aufsichtspflicht wurde also insofern verletzt, als dass die Eltern nicht per se davon ausgehen konnten, dass die 16-jährige die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen kennt. Hätte die Tochter eine solche Belehrung erhalten, so wäre das Urteil vermutlich anders ausgefallen.»

Und was sagen die Leute vom Fach dazu? RA Peter Ratzka beklagt, dass mit dem Urteil «wieder ein Stück mehr Rechtsunsicherheit aufkommen» dürfte. «Insbesondere kann nicht nachvollzogen werden, wie diese Belehrung und Überwachung aussehen soll.»

Nach Ansicht der RAe Lampmann, Behn & Rosenbaum, LBR-Blog, entbehrt das Münchner Urteil jedes Sinns für die Realität. «Ich empfehle insofern, dem Kind eine schriftliche Einweisung und Belehrung zu übergeben, welche dieses dann nach Kenntnisnahme unterzeichnet. Dieses Prozedere sollte mindestens jeden Monat - besser jede Woche – wiederholt werden, ansonsten läuft man als Eltern Gefahr, seiner Überwachungspflicht nicht nachzukommen.»

Jens Hänsch, ra-haensch.de, rettet sich in Sarkasmus: «Vielleicht entdeckt ja auch jemand eine neue Marktlücke: vorformulierte Belehrungsbögen für Kids und Jugendliche über die Gefahren des Internets, ähnlich wie die Aufklärungsbögen im Krankenhaus vor Operationen.» (Hey, Kids, falls Ihr hier mitlest, eine kleine Anmerkung: «RA», das ist so etwas wie ein «MC», bloß viel krasser.)

Das Bildjournalisten-Weblog des Deutschen Journalisten-Verbands macht ernsthafte Vorschläge, wie Eltern dem Gesetz folgen und sich nebenbei zum bürokratischen Trottel machen können: «Konkret ist Eltern also zu empfehlen, ihren minderjährigen Kindern eine schriftliche Belehrung vorzulegen, die diese mit Datumsangabe zu unterschreiben haben. (...)

Eine entsprechende schriftliche Belehrung sollte von der Aufmachung einfach gehalten sein und nicht aussehen wie juristische Geschäftsbedingungen, die kein Kind lesen wird. Sie könnte etwa wie folgt gehalten sein: 'Internet-ABC: Texte, Fotos und Filme dürfen nur angeschaut werden und nur für Dich und Deine Freunde auf Deinem Computer gespeichert oder per E-Mail verschickt werden. Du darfst aber Texte, Fotos oder Filme von anderen Leuten nicht ohne deren Zustimmung ins Internet (Foren, Webseiten usw.) stellen. Auch eigene Fotos oder Filme von Freunden und anderen Leuten darfst Du nicht ohne Zustimmung von deren Eltern ins Netz stellen.'

Zusätzlich wäre es optimal, wenn die Eltern an der Schule oder im Bekanntenkreis einen 'Internet-Scout' ernennen würden, an den die Kinder sich bei Fragen zur Nutzung von Beiträgen (kostenfrei) wenden können. Damit dürften die Sorgfaltspflichten nun wirklich erfüllt sein.» Das Blog schließt: «Wenn man so bedenkt, was so zu Schülerzeitungstagen alles von Gerhard Seyfrieds Karikaturen ungefragt auf die Seiten gepappt wurde …»

Wie kann man solche Fälle in Zukunft vermeiden? Der Fluegeladjutant hat «prima Vorschläge»: «1. Wir bringen das deutsche Internet an die Börse und verkaufen es an die Chinesen. Die zensieren es bis zur Unkenntlichkeit, und dann gibt's auch keine Urheberrechtsverstöße mehr.»


Anhang

EM: Wie sammelt eigentlich ein Religionswissenschaftler seine Daten? Er fährt nach Basel, zum Spiel gegen die Türkei. Dr. Blume: «Der Zweck dieses Projekts, das durch Zuwendungen im Rahmen eines privaten Jahresrituals (Geburtstag) ermöglicht wurde, ist jedoch die teilnehmende Beobachtung an einem rituellen Spielereignis, das unter Einbeziehung mehrerer zehntausend Menschen vorwiegend christlicher, islamischer und konfessionsloser Religionszugehörigkeit in einem eigenes für rituelle Zwecke gestalteten Kultgebäude ('Stadion') begangen werden soll.» +++ RG: findeiss, Gastautor bei A. N. Herbsts Die Dschungel, betrauert das Ende von Rainald Goetz' Klage-Weblog: «ich will einen wie ihn in meiner nähe haben, wie einen dalmatiner, der jeden tag 20 kilometer laufen muss, besser zwei, das macht 40 kilometer.» +++ FF: Im neuen Firefox ist das so genannte «Prefetching» Standard. Das heißt: Geht man auf eine beliebige Seite, lädt der Browser die dort verlinkten Dateien bereits im Hintergrund. Für schnelles Surfen ist das gut. Für den Datenschutz ist das schlecht, da man sogar auf Servern, die man gar nicht besucht, Spuren hinterlässt. Peter Kröner erklärt, wie man dieses «Prefetching» abstellt. +++

Für das Web editiert von Bov Bjerg.

 
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